ZfIR 2009, 88VerbrKrG § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 Buchst. g, § 6 Abs. 2 Satz 6 a.F.Keine Kondiktion eines bestellten vollstreckbaren Schuldversprechens trotz Nichtangabe im ImmobilienkreditvertragLeitsatz des Gerichts:Ein im Darlehensvertrag entgegen § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 Buchst. g VerbrKrG nicht angegebenes, vom Verbraucher aber gleichwohl bestelltes vollstreckbares Schuldversprechen, das eine bestehende Verbindlichkeit sichert, muss der Kreditgeber nicht zurückgewähren. Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar. Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei. Klicken Sie hier, um sich einzuloggen.
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