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ZfIR 2009, 627

Grziwotz, Herbert

Vom Mitternachts- zum Sonntagsnotar

Zugleich eine Besprechung von KG, Beschl. v. 27.6.2008 – 9 W 133/07, ZfIR 2009, 673 (in diesem Heft)

Die zum Schutz des Verbrauchers bei Immobilienverträgen gesetzlich vorgesehene Wartefrist bereitet bei der Vielzahl der Beurkundungen keine Schwierigkeiten. Einzelne Unternehmen, ihre Hausnotare und unsolide Verbraucher haben mit ihr jedoch Probleme. Deshalb sollen die Bedeutung dieser Vorschrift, ihre Tatbestandsmerkmale und die Folgen von Verstößen nochmals dargestellt werden.

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