ZfIR 2009, 73BGB § 558 Abs. 1 Satz 1Anspruch des Vermieters auf Zustimmung des Mieters bei MieterhöhungsverlangenLeitsatz des Gerichts:Bei der Berechnung der Wartefrist des § 558 Abs. 1 Satz 1 BGB bleiben nach Satz 3 auch solche Mieterhöhungen unberücksichtigt, die auf den in § 559 BGB genannten Gründen beruhen, jedoch einvernehmlich von den Parteien vereinbart worden sind (Ergänzung zu BGH, Urt. v. 18.7.2007 – VIII ZR 285/06, Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar. Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei. Klicken Sie hier, um sich einzuloggen.
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