ZfIR 2010, 65BGB § 134; StGB § 203 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1Wirksamkeit der Abtretung von Darlehensforderungen einer als Anstalt des öffentlichen Rechts organisierten SparkasseLeitsatz des Gerichts:Die Abtretung von Darlehensforderungen durch eine als Anstalt des öffentlichen Rechts organisierte Sparkasse verstößt nicht gegen § 203 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StGB (Fortführung von BGHZ 171, 180 Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar. Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei. Klicken Sie hier, um sich einzuloggen.
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