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ZfIR 2009, 733

Jänchen, Alexander/Solle, Sebastian

Auswirkungen des BauFordSiG auf die Finanzierung von Immobilienprojekten

Das am 1.1.2009 in Kraft getretene Bauforderungssicherungsgesetz (BauFordSiG) will zur Verbesserung der rechtlichen Lage der Werkunternehmer sicherstellen, dass die Zahlungen der Bauherren auch tatsächlich bei den ausführenden Werkunternehmen ankommen.

Das BauFordSiG enthält zu diesem Zweck zwei Vorgaben für den Generalunternehmer: erstens sieht das Gesetz einen vorrangigen Anspruch der Nachunternehmer und Lieferanten auf das Baugeld vor und zweitens verlangt es, dass die Mittel insolvenzfest verwahrt werden. Diese Vorgaben gefährden die Finanzierbarkeit von arbeitsteiligen Großprojekten. Üblicherweise sind Generalunternehmer für die Finanzierung von Großprojekten auf Darlehen angewiesen, welche durch Abtretung der Forderung gegen den Bauherrn besichert werden. Diese Sicherungsabtretung ist nach dem BauFordSiG nicht mehr zulässig. Die Abtretung des Baugeldes an die Bank würde den Vorrang der Ansprüche der Nachunternehmer gefährden. Sollte der Generalunternehmer insolvent werden, könnte die Bank das Baugeld als Sicherheit verwerten und die Nachunternehmer und Lieferanten würden mit leeren Händen zurückbleiben. Dies würde eine persönliche zivilrechtliche, wie auch eine strafrechtliche Haftung des Managements des Generalunternehmens nach sich ziehen.

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