ZfIR 2009, 332ZVG § 152 Abs. 2; BGB § 551 Abs. 3Pflicht des Zwangsverwalters zur Anlage der Mietkaution auch bei fehlender Aushändigung durch nicht insolventen VermieterLeitsatz des Gerichts:Den Zwangsverwalter einer Mietwohnung trifft auch die Pflicht des Vermieters zur Anlage einer vom Mieter als Sicherheit geleisteten Geldsumme bei einem Kreditinstitut; dies gilt auch dann, wenn der Vermieter die Kaution nicht an den Zwangsverwalter ausgefolgt hat (im Anschluss an BGH, Urt. v. 9.3.2005 – VIII ZR 330/03, Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar. Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei. Klicken Sie hier, um sich einzuloggen.
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