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ZfIR 2009, 853

Kirchhof, Florian

Der Verwendungszweck der Kaufsache als Maßstab für den Mangelbegriff

Zugleich eine Besprechung zum jüngsten Asbest-Urteil des BGH (ZfIR 2009, 560)

Der BGH hat in einem viel beachteten und viele grundsätzliche Fragen des kaufvertraglichen Mängelhaftungsrechts ansprechenden Urteil vom 27.3.2009 grundlegende Aussagen zum Fehlerbegriff getroffen, die insbesondere für Immobilientransaktionen bedeutsam sind. Diese betreffen den zugrunde zu legenden Qualitätsstandard (zumindest für Asbestfälle den Zeitpunkt der Transaktion, nicht den der Errichtung) als auch die vorausgesetzte Verwendung der Immobilie (nämlich unter Einbeziehung etwaiger Umbauarbeiten). Der nachfolgende Beitrag soll beleuchten, wie verallgemeinerungsfähig diese Grundsätze sind, wo sie dogmatisch verortet werden müssen und welche Folgen diese möglicherweise für die Vertrags- und Gerichtspraxis haben.

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