ZfIR 2010, 1Schmidberger, GerhardZwangsverwaltung und Vorschüsse für HausgeldGleichzeitig eine Besprechung von BGH, Beschl. v. 15.10.2009 – V ZB 43/09, ZfIR 2010, 37 – in diesem HeftDer BGH hat mit einem Machtwort erfreulich rasch und klar entschieden, dass Hausgelder vornehmlich der Bewirtschaftung dienen und nur zweitrangig der Bedeutung nach Rangklasseforderungen sind, sich orientierend an den Leistungen der Litlöhner, die im Zeitalter von Hartz IV in völliger Bedeutungslosigkeit verschwunden sind. Eine Aufspaltung zwischen Kosten nach § 155 Abs. 1 Alt. 2 ZVG (= Rangklasse ZV) und Rangklasseforderung ist daher in der Zwangsverwaltung obsolet – im Gegensatz zur Zwangsversteigerung, in der einmalig ein fester Erlös verteilt wird und auf den Bestand des Grundstücks keine Rücksicht genommen werden muss. Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar. Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei. Klicken Sie hier, um sich einzuloggen.
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