preloadpreload

Aktuell

BGH, Urteil vom 19. März 2010 - V ZR 52/09
Leitsätze des Gerichts:
1. Die Sittenwidrigkeit unter dem Gesichtspunkt einer anfänglichen Übersicherung setzt eine verwerfliche Gesinnung voraus. Hierfür streitet keine tatsächliche Vermutung.
2. Bei der Belastung eines in Miteigentum stehenden Grundstücks durch alle Miteigentümer mit einer Grundschuld entsteht eine Gesamt(sicherungs)grundschuld an
den Miteigentumsanteilen (Senat, BGHZ 40, 115, 120). Deren Freigabe kann rechtlich auch in der Form einer vollständigen oder teilweisen Freigabe nur eines der mithaftenden Miteigentumsanteile erfolgen.
(Volltext)
» zurück zur Übersicht
ZfIR
Cover

ZfIR – Zeitschrift für Immobilienrecht

3 Ausgaben als ko­sten­frei­es Probe-Abo

inkl. 14 Tage ko­sten­freie ZfIR-online Nutzung

» Probe-Abo hier be­stel­len