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ZfIR 2010, 312

Fischer, Paul

Der Zwangsverwalter und § 135 Abs. 3 InsO – Gesellschaftsinterne Nutzungsverhältnisse

Konkurrenz zwischen Insolvenz- und Zwangsverwaltung

Der Gesetzgeber hat bereits zum 1. November 2008 mit § 135 Abs. 3 Insolvenzordnung eine Bestimmung eingeführt, welche die frühere sogenannte eigenkapitalersetzende Nutzungsüberlassung in anderer Form fortführt und dem Gesellschafter als Eigentümer eines vermieteten Grundstücks Einschränkungen auferlegt, wenn er das Grundstück seiner nun insolventen Gesellschaft vermietet oder verpachtet hatte. Streitig ist, ob diese Vorschrift auch Auswirkungen im Rahmen der Zwangsverwaltung auf Betreiben eines Grundpfandgläubigers zur Folge hat. Der nachfolgende Beitrag zeigt auf, dass dies im Nachgang zur Rechtsprechung des BGH zum vormaligen Eigenkapitalersatzrecht nicht der Fall ist. Er entstand nach einem Vortrag, den der Verfasser am 12. Februar 2010 auf dem 6. Deutschen Zwangsverwaltertag in Hannover gehalten hat.

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