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ZfIR 2010, 587

BGB §§ 138 Abs. 1, 313 Abs. 3, 311b Abs. 1; BeurkG § 17 Abs. 2a

Mögliche Sittenwidrigkeit des Verkaufs eines Einfamilienhauses weit unter Wert der zur Abwendung der angeordneten Zwangsversteigerung

BGH, Urt. v. 5. 3. 2010 – V ZR 60/09 (LG München I)

Leitsätze der Redaktion:

1. Eine die Willensentschließungsfreiheit beeinträchtigende Situation, die bei einem krassen Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung zur Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrages führt, kann sich durch die Anordnung der Zwangsvollstreigerung ergeben.

2. Die Heilungswirkung des Grundbuchvollzugs betrifft nur Nebenabreden, die nach dem für den anderen Vertragsteil erkennbaren Willen einer Partei Voraussetzung für den Abschluss des Grundstückskaufs sind.

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