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ZfIR 2009, 68

BGB § 554 Abs. 2 und 3

Anschluss an umweltfreundliches Fernwärmenetz stellt Modernisierungsmaßnahme dar

BGH, Urt. v. 24. 9. 2008 – VIII ZR 275/07 (LG Berlin)

Leitsätze des Gerichts:

1. Der Anschluss einer mit einer Gasetagenheizung ausgestatteten Mietwohnung an das aus Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung gespeiste Fernwärmenetz ist eine Maßnahme zur Einsparung von Energie, die der Mieter nach § 554 Abs. 2 Satz 1 BGB grundsätzlich zu dulden hat.

2. Die Pflicht zur Mitteilung der zu erwartenden Mieterhöhung (§ 554 Abs. 3 BGB) bezieht sich nur auf die aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen zu erwartende Mieterhöhung nach § 559 BGB und nicht auf eine etwa mögliche Erhöhung der Vergleichsmiete nach § 558 BGB.

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