AktuellBGH, Beschluss vom 15. April 2010 - V ZR 182/09 Leitsatz des Gerichts: » zurück zur ÜbersichtDie Regelung in § 429 Abs. 2 BGB findet keine Anwendung, wenn einer von mehreren Gesamtgläubigern einer Grundschuld Eigentümer des belasteten Grundstücks wird. (Volltext) | |









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