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ZfIR 2008, 764

BGB §§ 133, 157, 883

Keine Eintragung einer Vormerkung eines nicht hinreichend bestimmten bedingten Anspruchs mangels Vorhersehbarkeit für Dritte

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 4. 4. 2008 – I-3 Wx 45/08 (rechtskräftig; LG Düsseldorf)

Leitsätze der Redaktion:

1. Bei der Eintragung der Vormerkung eines Rückübertragungsanspruchs unter der Bedingung der negativen Veränderung des „bisherigen Lebensstandards“ lässt sich der Bedingungseintritt des zu sichernden Anspruchs nicht mit hinreichender Bestimmtheit feststellen.

2. Der grundbuchrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz ist aufrecht zu erhalten, da die Wirkungen der Vormerkung nicht nur die Vertragspartner, sondern auch Dritte treffen, für die die Verwirklichung des Anspruchs nicht unvorhersehbar sein darf.

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