ZfIR 2009, 829ZVG § 147Keine analoge Anwendung des § 147 ZVG bei Vollstreckungstitel einer Eigentümergemeinschaft wegen Hausgeldes gegenüber noch nicht im Grundbuch eingetragenen Erwerbern einer EigentumswohnungLeitsatz des Gerichts:Eine analoge Anwendung von § 147 ZVG zur Durchsetzung von Rechten, die nicht im Grundbuch eingetragen sind, scheidet aus. Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar. Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei. Klicken Sie hier, um sich einzuloggen.
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