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ZfIR 2008, 727

BGB § 317

Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Befangenheit eines Schiedsgutachters

OLG München, Urt. v. 9. 1. 2008 – 20 U 3478/07 (nicht rechtskräftig; LG München I)

Leitsätze der Redaktion:

1. Stellt das Gericht die tatsächliche Befangenheit eines Schiedsgutachters fest, führt dies zur Unverbindlichkeit des Gutachtens.

2. Die Beauftragung eines Schiedsgutachters durch eine Vertragspartei ohne die Kenntnis der anderen Partei begründet nicht unmittelbar die Annahme der Voreigenommenheit des Sachverständigen.

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