ZfIR 2008, 727BGB § 317Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Befangenheit eines SchiedsgutachtersLeitsätze der Redaktion:1. Stellt das Gericht die tatsächliche Befangenheit eines Schiedsgutachters fest, führt dies zur Unverbindlichkeit des Gutachtens. 2. Die Beauftragung eines Schiedsgutachters durch eine Vertragspartei ohne die Kenntnis der anderen Partei begründet nicht unmittelbar die Annahme der Voreigenommenheit des Sachverständigen. Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar. Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei. Klicken Sie hier, um sich einzuloggen.
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