AktuellBGH, Urteil vom 12. Mai 2010 - VIII ZR 170/09 Leitsatz des Gerichts: » zurück zur ÜbersichtBeabsichtigt der Gebäudeeigentümer, eine bisher vorhandene Lücke bei der Erfassung des Wärmeverbrauchs in einer Wohnung durch die Installation eines zusätzlichen Messgerätes zu schließen, hat der Wohnungsnutzer dies nach § 4 Abs. 2 Halbs. 2 HeizkostenVO zu dulden. (Volltext) | |











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