ZfIR 2010, 239BGB §§ 472,875, 1094, 1098 Abs. 1 Satz 1; GBO § 46Kein einseitiger Verzicht eines Mitberechtigten auf subjektiv-dingliches Vorkaufsrecht nach Teilung des GrundstücksLeitsätze des Gerichts:1. Bei Teilung des herrschenden Grundstücks nach Begründung eines subjektiv-dinglichen Vorkaufsrechts kann das Grundbuchamt nicht angewiesen werden, die Teilung auf dem Blatt des dienenden Grundstücks zu vermerken (wie BayObLGZ 1995, 153). 2. Der Mitberechtigte eines subjektiv-dinglichen Vorkaufsrechts kann nicht wirksam auf seinen Anteil verzichten. Demnach kommt auch die Löschung eines ideellen Anteils am Recht grundbuch rechtlich nicht in Betracht. Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar. Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei. Klicken Sie hier, um sich einzuloggen.
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