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ZfIR 2010, 239

BGB §§ 472,875, 1094, 1098 Abs. 1 Satz 1; GBO § 46

Kein einseitiger Verzicht eines Mitberechtigten auf subjektiv-dingliches Vorkaufsrecht nach Teilung des Grundstücks

OLG München, Beschl. v. 24. 7. 2009 – 34 Wx 50/09 (rechtskräftig)

Leitsätze des Gerichts:

1. Bei Teilung des herrschenden Grundstücks nach Begründung eines subjektiv-dinglichen Vorkaufsrechts kann das Grundbuchamt nicht angewiesen werden, die Teilung auf dem Blatt des dienenden Grundstücks zu vermerken (wie BayObLGZ 1995, 153).

2. Der Mitberechtigte eines subjektiv-dinglichen Vorkaufsrechts kann nicht wirksam auf seinen Anteil verzichten. Demnach kommt auch die Löschung eines ideellen Anteils am Recht grundbuch rechtlich nicht in Betracht.

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