ZfIR 2008, 801BGB a.F. § 635; EStG §§ 7, 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7, § 21 Abs. 1 Nr. 1Keine Anrechnung von Steuervorteilen bei großem Schadensersatz nach ImmobilienerwerbLeitsatz des Gerichts:Verlangt der Erwerber einer Immobilie großen Schadensersatz, so muss er sich die Steuervorteile, die er durch Absetzung für Abnutzung erzielt hat, grundsätzlich nicht im Wege der Vorteilsausgleichung anrechnen lassen. Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar. Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei. Klicken Sie hier, um sich einzuloggen.
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