preloadpreload

ZfIR 2008, 685

ZVG §§ 38, 43, 74a Abs. 5

Bekanntmachung einer Änderung des mitgeteilten Verkehrswertes bei wesentlicher Abweichung rechtzeitig vor Versteigerungstermin erforderlich

BGH, Beschl. v. 19. 6. 2008 – V ZB 129/07 (LG Lüneburg)

Leitsatz des Gerichts:

Ändert das Vollstreckungsgericht den mitgeteilten Verkehrswert, so muss der geänderte Wert rechtzeitig vor dem Versteigerungstermin bekannt gemacht werden (§ 43 ZVG); davon darf lediglich abgesehen werden, wenn der neue Wert nur unwesentlich von dem bekannt gemachten abweicht.

ZfIR
Cover

ZfIR – Zeitschrift für Immobilienrecht

3 Ausgaben als ko­sten­frei­es Probe-Abo

inkl. 14 Tage ko­sten­freie ZfIR-online Nutzung

» Probe-Abo hier be­stel­len

Banner 2120105 MS Insolvenzbuchhaltung