ZfIR 2009, 751BGB §§ 133, 157Zur Auslegung der Ermächtigung einer GbR als vermeintlichem Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Geltendmachung von GewährleistungLeitsatz des Gerichts:Der Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft, mit dem sie ihren vermeintlichen Verwalter zur gerichtlichen Geltendmachung von das Gemeinschaftseigentum betreffenden Gewährleistungsansprüchen ermächtigt, ist interessengerecht auszulegen. Handelt es sich bei dem vermeintlichen Verwalter um eine GbR, die nicht wirksam zum Verwalter bestellt werden kann (BGH, Beschl. v. 18.5.1989 – V ZB 4/89, BGHZ 107, 268, 271 f. und BGH, Beschl. v. 26.1.2006 – V ZB 132/05, Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar. Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei. Klicken Sie hier, um sich einzuloggen.
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