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ZfIR 2009, 751

BGB §§ 133, 157

Zur Auslegung der Ermächtigung einer GbR als vermeintlichem Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Geltendmachung von Gewährleistung

BGH, Urt. v. 28. 5. 2009 – VII ZR 206/07 (OLG Naumburg)

Leitsatz des Gerichts:

Der Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft, mit dem sie ihren vermeintlichen Verwalter zur gerichtlichen Geltendmachung von das Gemeinschaftseigentum betreffenden Gewährleistungsansprüchen ermächtigt, ist interessengerecht auszulegen. Handelt es sich bei dem vermeintlichen Verwalter um eine GbR, die nicht wirksam zum Verwalter bestellt werden kann (BGH, Beschl. v. 18.5.1989 – V ZB 4/89, BGHZ 107, 268, 271 f. und BGH, Beschl. v. 26.1.2006 – V ZB 132/05, ZIP 2006, 560 = NJW 2006, 2189), ist der Beschluss dahin auszulegen, dass die GbR ermächtigt wird.

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