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ZfIR 2008, 850

BGB §§ 434, 437 Nr. 2 i.V.m. §§ 440, 323

Formlose Verlängerung der im notariellen Grundstückskaufvertrag vereinbarten Rücktrittsfrist durch mündliche Vereinbarung

OLG Brandenburg, Urt. v. 25. 9. 2008 – 5 U 57/07 (rechtskräftig)

Leitsätze der Redaktion:

1. Ist in einem notariellen Kaufvertrag über ein Grundstück vereinbart, dass der Erwerber vom Kaufvertrag zurücktreten kann, wenn ein positiver Bauvorbescheid nicht innerhalb einer bestimmten Frist vorliegt und wird bereits kurze Zeit nach Vertragsunterzeichnung deutlich, dass der Bauvorbescheid nicht innerhalb der im Vertrag enthaltenen Frist ergehen wird, kann der Erwerber die Rücktrittsfrist durch mündliche Erklärung gegenüber dem Veräußerer bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über die Bauvoranfrage verlängern.

2. Diese Verlängerung der Rücktrittsfrist lässt die gegenseitigen Leistungspflichten des Kaufvertrages im Kern unberührt und dient lediglich der Behebung nachträglich auftretender Abwicklungsschwierigkeiten.

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