ZfIR 2009, 714ZVG § 56 Satz 2, § 152 Abs. 1Keine Wahrnehmung der Rechte des Realgläubigers durch den Zwangsverwalter nach Aufhebung der ZwangsverwaltungsverfahrensLeitsatz des Gerichts:Nach Aufhebung der Zwangsverwaltung ist der Zwangsverwalter nicht befugt, Ansprüche gegen den Ersteher des Grundstücks wegen der auf die Zeit nach dem Zuschlag entfallenden Lasten einzuklagen. Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar. Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei. Klicken Sie hier, um sich einzuloggen.
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