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ZfIR 2010, 390

Graf, Dennis/Reichelt, Juliane

Minderungsrechtsausschluss bei Geschäftsraummietverträgen

In Geschäftsraummietverträgen finden sich häufig sog. Minderungsrechtsausschlussklauseln, die es dem Mieter verbieten, den Mietzins zu mindern und nur eine herabgesetzte Miete an den Vermieter zu bezahlen, wenn die Mietsache einen Mangel aufweist. Solche Klauseln stehen im Spannungsverhältnis zwischen dem Interesse des Vermieters an konstanten Mieteinnahmen, mit denen vielfach eine Finanzierung der Gewerbeimmobilie abgesichert werden muss, und dem Interesse des Mieters, bei einem Mangel an der Mietsache nur eine geminderte Miete zu bezahlen.

Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtslage zu Minderungsrechtsausschlussklauseln und unternimmt den Versuch, eine Vertragsklausel zu entwerfen, die der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB stand hält.

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