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ZfIR 2008, 671

Keller, Ulrich

Schuldnerschutz oder Schutz des Rechtsverkehrs? – Zur Unwirksamkeit eines Gebots zur Beseitigung der 5/10-Grenze

Zugleich Besprechung zu BGH, Beschl. v. 17.7.2008 – V ZB 1/08, ZfIR 2008, 684 – in diesem Heft

Der Bundesgerichtshof hatte mit Beschluss vom 10. Mai 2007 (BGHZ 172, 218 = ZIP 2007, 2192) die Unwirksamkeit eines sogenannten taktischen Gebots des Terminsverteters eines Gläubigers des Zwangsversteigerungsverfahrens zur Beseitigung der 5/10-Grenze des § 85a ZVG festgestellt. Er begründete dies wesentlich mit rechtsmissbräuchlichem Verhalten des Gläubigers. Dem ist grundsätzlich zuzustimmen. Mit dem vorliegenden Beschluss stellt der Bundesgerichtshof die Unwirksamkeit des Gebots eines Dritten fest, der ohne Vertreter zu sein für einen Gläubiger handelt. Diese durchaus konsequente Entscheidung stellt das Vollstreckungsgericht vor praktische Probleme der Versteigerung; im System des Zwangsversteigerungsverfahren führt sie auch zu Unsicherheiten für den Rechtsverkehr.

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