ZfIR 2011, 117

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2011AufsätzeHorst Bestelmeyer*

Die Vollstreckung in den Grundbesitz einer GbR nach dem Tod eines Gesellschafters

Zugleich Besprechung von BGH, Beschl. v. 2.12.2010 – V ZB 84/10, ZfIR 2011, 147 – in diesem Heft

Die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) entwickelt sich zunehmend zum rechtlichen Sorgenkind, weil sie ihre Rechts- und Vertretungsverhältnisse im Rechtsverkehr nicht nachweisen kann und die Anerkennung ihrer Rechtsfähigkeit demzufolge mehr Probleme schuf als sie zu lösen vermochte. Während die Grundbuchpraxis noch der Klärung der bedeutsamen und von der Mehrzahl der Oberlandesgerichte bejahten Frage entgegen sieht, ob eine GbR aufgrund dieser Nachweisproblematik nur Grundbesitz erwerben kann, wenn sie sich im notariellen Erwerbsvertrag explizit gründet, hat sich der BGH in seinem vorliegenden Beschluss vom 2.12.2010 (V ZB 84/10) mit der ebenfalls auf das Grundbuchverfahren ausstrahlenden Fragestellung befasst, unter welchen Voraussetzungen nach dem Inkrafttreten der GbR-Normen des ERVGBG überhaupt noch in den Grundbesitz einer GbR vollstreckt werden kann. Der Autor des folgenden Beitrags nimmt zu dieser Entscheidung kritisch Stellung und zeigt für die Fallgestaltung des vor Vollstreckungsbeginn erfolgten Ablebens eines Gesellschafters auf, dass eine Zwangsvollstreckung in Grundbesitz der betreffenden GbR stets die vorgängige grundbuchmäßige Verlautbarung des aufgrund des Erbfalls veränderten Gesellschafterbestandes voraussetzt.

Inhaltsübersicht

  • I. Einführung
  • II. Der konkrete Sachverhalt
  • III. Das Erfordernis eines zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titels
  • IV. Die Auswirkungen des Ablebens eines Gesellschafters
    • 1. Die Veränderung des Gesellschafterbestandes als „Rechtsnachfolge“ i.S.d. § 727 ZPO
    • 2. Die Problematik des § 1148 Satz 1 BGB
      • 2.1 Keine Vollstreckung gegen einen Toten
      • 2.2 Keine Vollstreckung bei toten Gesellschaftern ohne Klärung des Gesellschafterbestandes
      • 2.3 Keine rechtsfähigkeitsbedingte Erschwerung des Vollstreckungszugriffs
      • 2.4 Der Regelungsgehalt des § 1148 Satz 1 BGB bei entsprechender Anwendung der Norm
      • 2.5 Einstellung oder Aufhebung des Zwangsverwaltungsverfahrens?
    • 3. Die Identitätsfrage: Handelt es sich bei der Schuldner-GbR um die Eigentümer-GbR?
  • V. Die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung nach dem Tod eines Gesellschafters
    • 1. Die verfahrensleitenden Hinweise des BGH
    • 2. Kritik
      • 2.1 Diskussion der Rechtswirkungen einer nach Sachlage unmöglichen Zustellung
      • 2.2 Keine amtswegige Ermittlung von Zustellungsadressaten
      • 2.3 Keine Nachweismöglichkeit im Hinblick auf den geänderten Gesellschafterbestand
      • 2.4 Ohne Nachweismöglichkeit auch keine Rechtsnachfolgeklausel
      • 2.5 Negative vollstreckungsrechtliche Konsequenzen
      • 2.6 Untaugliche Rettungsversuche des BGH
      • 2.7 Die Lösung: Grundbuchmäßige Verlautbarung des aktuellen Gesellschafterbestandes als Voraussetzung für Klauselerteilung und Zwangsvollstreckung
  • VI. Gegenthesen zur Rechtsauffassung des BGH
  • VII. Schlussbemerkung
*
Dipl.-Rechtspfleger, Gauting.

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