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ZfIR 2010, 301

Keller, Ulrich

Aktuelle Rechtsprechung und praktische Fragen zur Zwangsverwaltung

Der BGH klärte im Jahr 2009 einige für die Rechtspraxis zur Zwangsverwaltung wichtige Fragen. Der für das Verfahrensrecht zuständige V. Zivilsenat befasste sich mit dem Problem der Behandlung der laufenden Hausgeldansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft in der Zwangsverwaltung. Im Hinblick auf die Vergütung des Zwangsverwalters und die Delegation einzelner Tätigkeiten schaffte er nur teilweise Klarheit. Der für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat führte seine Rechtsprechung zu den mietrechtlichen Pflichten des Zwangsverwalters weiter fort. Für die Rechtspraxis wird in diesen Fällen der Funktionsverlust des Zwangsverwaltungsverfahrens als Vollstreckungsverfahren weiter deutlich. Der nachfolgende Beitrag befasst sich neben der aktuellen Rechtsprechung mit konkreten Fragen der Verwaltungspraxis betreffend das Zusammentreffen mehrerer Verwaltungsverfahren nach dem Zwangsversteigerungsgesetz.

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