ZfIR 2009, 782KostO § 68 Satz 1, § 35Grundbuchkosten bei der Entlassung eines Grundstücks aus der Mithaft einer GesamtgrundschuldLeitsatz der Redaktion:Der Vermerk über die Haftentlassung mithaftender Grundstücke im Grundbuch zu den weiter haftenden Grundstücken einer Gesamtgrundschuld stellt keine Eintragung der Entlassung aus der Mithaft im Sinne von § 68 Satz 1, Halbs. 2 KostO dar. Es handelt sich insoweit um ein gebührenfreies Nebengeschäft im Sinne von § 35 KostO. Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar. Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei. Klicken Sie hier, um sich einzuloggen.
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