ZfIR 2008, 720BGB § 633 Abs. 2 Satz 3 a.F.; VOB/B § 13 Nr. 6 CLeistungserbringung nach anerkannten Regeln der Technik nicht ausreichend für UnverhälnismäßigkeitseinredeLeitsatz des Gerichts:Bei der Beurteilung der Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigung darf das Interesse des Auftraggebers an einer vertraglich vereinbarten höherwertigen und risikoärmeren Art der Ausführung nicht deshalb als gering bewertet werden, weil die tatsächlich erbrachte Leistung den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar. Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei. Klicken Sie hier, um sich einzuloggen.
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