ZfIR 2008, 745

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2008AufsätzeMark Hinrichs* / Gerold M. Jaeger**

Zum Umgang der Bankpraxis mit der Kündigungsregelung für Grundschulden nach dem Risikobegrenzungsgesetz

Die Einführung der zwingenden sechsmonatigen Kündigungsfrist für das Grundschuldkapital durch das Risikobegrenzungsgesetz wirft für Banken und Sparkassen Fragen auf: Welche Besonderheiten sind zukünftig im Rahmen der Grundschuldbestellung zu beachten? Welche Möglichkeiten verbleiben, auch in Zukunft Sicherungsgrundschulden in angemessener Zeit zu verwerten? Die Verfasser geben einen Überblick dieser einschneidenden Änderungen und stellen Optionen dar, wie in der Rechtsgestaltung mit der neuen Kündigungsregelung für Grundschulden konstruktiv verfahren werden kann.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung – Bekämpfung des Missbrauchs von Sicherungsgrundschulden durch das Risikobegrenzungsgesetz
  • II. Notarielle Praxis bei der Grundschuldbestellung nach Inkrafttreten des Risikobegrenzungsgesetzes – erste Erfahrungen
    • 1. Beseitigung der Klausel zur sofortigen Fälligkeit des Grundschuldkapitals
    • 2. Fälligkeit der Grundschuldzinsen und sonstigen Nebenleistungen
    • 3. Wirksamkeit der Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung
      • 3.1 Urteil des LG Hamburg vom 9.7.2008
      • 3.2 Ablehnung in der Literatur
      • 3.3 Schlussfolgerung für die Bank- und Sparkassenpraxis
    • 4. Vollstreckbare Ausfertigung ohne Nachweis der Grundschuldfälligkeit
      • 4.1 Fälligkeit des Grundschuldkapitals als Vollstreckungsvoraussetzung nach § 726 ZPO?
      • 4.2 Schlussfolgerung für die Bank- und Sparkassenpraxis
  • III. Zukünftige Möglichkeiten zur zügigen Verwertung von Sicherungsgrundschulden
    • 1. Kündigung der Grundschuld bei Auftreten von Krisenanzeichen
      • 1.1 Zahlungsstockung als hinreichender Kündigungsgrund
      • 1.2 Zustellung der Kündigung
    • 2. Unmittelbare Betreibung der Zwangsvollstreckung aus den dinglichen Zinsen
    • 3. Vorgeschaltete Zwangsverwaltung aus den Grundschuldzinsen
    • 4. Vorgeschaltete Zwangsversteigerung aufgrund des abstrakten Schuldanerkenntnisses mit nachgelagertem Beitritt aus dinglichem Duldungstitel
    • 5. Hypotheken als Alternative bzw. „wandelbare“ Grundschulden
    • 6. Bestellung von Grundschulden zur Besicherung sonstiger Verpflichtungen
  • IV. Zusammenfassung und Ausblick
*
Dr. iur., Diplom-Betriebswirt (BA), Rechtsanwalt, Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau, Freiburg im Breisgau.
**
Dr. iur., Diplom-Betriebswirt (BA), Rechtsanwalt, Clifford Chance, Frankfurt/M.

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