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ZfIR 2010, 236

BGB §§ 305c, 307, 535, 556; BetrKV § 1

Umlage von Kosten der kaufmännischen und technischen Hausverwaltung in AGB eines Geschäftsraum-Mietvertrags

BGH, Urt. v. 9. 12. 2009 – XII ZR 109/08 (OLG Köln) +

Leitsatz des Gerichts:

Die Umlage von „Kosten der kaufmännischen und technischen Hausverwaltung“ in allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mietvertrages über Geschäftsräume ist weder überraschend i.S.v. § 305c BGB, noch verstößt sie gegen das Transparenzgebot gem. § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB. Daran ändert sich auch dadurch nichts, dass die Vorauszahlungen im Einzelfall deutlich niedriger festgelegt wurden als die später abgerechneten Kosten und die Klausel keine Bezifferung oder höhenmäßige Begrenzung der Verwaltungskosten enthält.

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