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ZfIR 2009, 613

Böttcher, Roland

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Grundstücksrecht

Nach der Anerkennung der Rechts-, Partei- und Grunderwerbsfähigkeit der GbR hatte der BGH in seinem Beschluss vom 4.12.2008 (V ZB 74/08) auch die Grundbuchfähigkeit bejaht. Überwiegend hatte die Entscheidung des BGH Kritik hervorgerufen. Der Ruf nach dem Gesetzgeber wurde immer lauter. Mit dem „Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG)“ vom 11.8.2009 (BGBl I, 2713), in Kraft getreten am 18.8.2009, wurde die Lösung der Probleme erfolgreich angegangen. Im Wesentlichen kehrt der Gesetzgeber bei der GbR im Immobilienverkehr wieder zu einem Rechtszustand wie vor der Anerkennung der Rechtsfähigkeit der GbR zurück.

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