ZfIR 2009, 613Böttcher, RolandDie Gesellschaft bürgerlichen Rechts im GrundstücksrechtNach der Anerkennung der Rechts-, Partei- und Grunderwerbsfähigkeit der GbR hatte der BGH in seinem Beschluss vom 4.12.2008 (V ZB 74/08) auch die Grundbuchfähigkeit bejaht. Überwiegend hatte die Entscheidung des BGH Kritik hervorgerufen. Der Ruf nach dem Gesetzgeber wurde immer lauter. Mit dem „Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG)“ vom 11.8.2009 (BGBl I, 2713), in Kraft getreten am 18.8.2009, wurde die Lösung der Probleme erfolgreich angegangen. Im Wesentlichen kehrt der Gesetzgeber bei der GbR im Immobilienverkehr wieder zu einem Rechtszustand wie vor der Anerkennung der Rechtsfähigkeit der GbR zurück. Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar. Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei. Klicken Sie hier, um sich einzuloggen.
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