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ZfIR 2009, 407

Reichelt, Juliane/Matthes, Wenke

Vertragserfüllungsbürgschaft unter Verzicht auf die Einrede nach § 768 BGB

Zugleich Besprechung von BGH, Urt. v. 12.2.2009 – VII ZR 39/08, ZfIR 2009, 411 – in diesem Heft

Mit Urteil vom 12. Februar 2009 – VII ZR 39/08 – hat der 7. Zivilsenat des BGH festgestellt, dass die formularmäßige Verpflichtung des Auftragnehmers, eine Vertragserfüllungssicherheit in Form einer selbstschuldnerischen, unbefristeten Bürgschaft unter Verzicht auf die Einrede nach § 768 BGB zu stellen, jedenfalls nicht insgesamt unwirksam ist. Damit hat der BGH eine für die Baurechtspraxis äußerst wichtige und in der Baurechtslehre bislang heftig umstrittene Frage entschieden. Die Autoren setzen sich mit den Entscheidungsgründen des Urteils auseinander und diskutieren auch damit eng zusammenhängende Streitfragen, die der BGH (leider) offen gelassen hat.

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