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ZfIR 2009, 147

ZVG § 149

Kein schutzwürdiges Interesse an der Fortsetzung der Zwangsverwaltung eines Einfamilienhauses zum Zwecke der Inanspruchname von Sozialleistungen

BGH, Beschl. v. 20. 11. 2008 – V ZB 31/08 (LG Görlitz)

Leitsatz des Gerichts:

Die Zwangsverwaltung eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks ist unzulässig, wenn sie nur dazu dient, dem im Haus wohnenden Schuldner den Bezug von Sozialleistungen zu ermöglichen, damit er an den Zwangsverwalter ein Entgelt für die Nutzung der Räume entrichten kann, die ihm nicht nach § 149 Abs. 1 ZVG zu belassen sind.

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