ZfIR 2009, 884ZVG §§ 57c, 57dAuswirkung der Aufhebung der §§ 57c und 57d ZVG auf das Kündigungsrecht eines Erstehers in der ZwangsversteigerungLeitsatz der Redaktion:Die §§ 57c und 57d ZVG sind ab 1.2.2007 – ohne Übergangsregelung – außer Kraft getreten, dies ist auch in laufenden Verfahren zu berücksichtigen. Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar. Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei. Klicken Sie hier, um sich einzuloggen.
Um die Kaufabwicklung zu starten, klicken Sie bitte hier. | |











Diese Seite zu Ihrem Social Network hinzufügen