ZfIR 2009, 302

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2009Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtRL 85/577/EWG Art. 4 Satz 3; EG Art. 249 Abs. 362. Keine Staatshaftung wegen nicht ordnungsgemäßer Umsetzung der Haustürgeschäfte-RLZfIR 2009, 303LG Berlin, Urt. v. 03.12.2008 – 23 O 503/07LG BerlinUrt.3.12.200823 O 503/07

Leitsätze der Redaktion:

1. Dem Verbraucher steht bei mangelnder Kausalität zwischen einer vermeintlichen Umsetzungsverpflichtung und dem erlittenen Schaden kein gemeinschaftsrechtlicher Staatshaftungsanspruchs gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen nicht ordnungsgemäßer Umsetzung von Art. 4 Satz 3 RL 85/577/EWG, wonach die Mitgliedstaaten dafür Sorge zu tragen haben, dass ihre nationalen Rechtsvorschriften geeignete Maßnahmen zum Schutz des Verbrauchers für den Fall vorsehen, dass diese in einer Haustürsituation nicht ausreichend über ihr Widerrufsrecht belehrt wurden, zu.

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