ZfIR 2011, 71

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2011Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtInsO §§ 35, 36; ZPO §§ 765a, 850f Abs. 120. Kein Vollstreckungsschutz für zur Insolvenzmasse gehörendes Wohnungsgenossenschaft-Auseinandersetzungsguthaben trotz dadurch notwendiger Inanspruchnahme von SozialhilfeBGH, Beschl. v. 02.12.2010 – IX ZB 120/10 (LG Dresden)BGHBeschl.2.12.2010IX ZB 120/10LG Dresden

Leitsatz des Gerichts:

Kündigt der Insolvenzverwalter/Treuhänder die Mitgliedschaft des Schuldners in einer Wohnungsgenossenschaft, um damit das der Masse gebührende Auseinandersetzungsguthaben zu realisieren, hat der Schuldner keinen Anspruch auf Auskehrung des Teils des Guthabens, den er als Kaution für die von ihm bewohnte Wohnung benötigt.

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