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ZfIR 2010, 117

Aufderhaar, Henning/Jaeger, Gerold M.

Ausgewählte Probleme der Wahrung des Schriftformerfordernisses bei gewerblichen Mietverträgen im Lichte der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs

Zugleich eine Besprechung zu BGH, Urt. v. 4.11.2009 – XII ZR 86/07 und BGH, Urt. v. 29.4.2009 – XII ZR 142/07

Kaum eine Problematik beschäftigt im Bereich gewerblicher Mietverträge gleichermaßen Investoren, Berater und Gerichte immer wieder so stark wie die Frage nach der Wahrung des gesetzlichen Schriftformerfordernisses gemäß § 550 BGB. Vor dem Hintergrund, dass insbesondere für Immobilieninvestoren der Bestand vermeintlich langfristig abgeschlossener Mietverträge die eigentliche Werthaltigkeit einer Immobilie ausmacht, um nachhaltigen Cash-flow zu generieren, birgt die Kündigungsmöglichkeit mit gesetzlicher Frist bei Nichteinhaltung des Schriftformerfordernisses fatale Folgen. Bei der Frage der Einhaltung des Schriftformerfordernisses sind Fragen der Parteibezeichnung, der Offenlegung von Vertretungsverhältnissen und der fristgerechten Vertragsannahme besonders umstritten. Die Verfasser nehmen das Urteil des BGH vom 4.11.2009 (XII ZR 86/07) zum Anlass, sich kritisch mit der Rechtsprechung des BGH zu Mietverhältnissen, bei denen eine Vertragspartei aus mehreren Personen oder einer Gesellschaft besteht, auseinanderzusetzen. Ferner gehen die Verfasser vor dem Hintergrund des Urteils des BGH vom 29.4.2009 (XII ZR 142/07) auf die Bedeutung einer verspäteten Vertragsannahme für das gesetzliche Schriftformerfordernis ein. Schließlich zeigen die Verfasser allgemein bestehende Missstände hinsichtlich der ausufernden Anforderungen an das Schriftformerfordernis auf und formulieren einen rechtspolitischen Lösungsvorschlag.

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