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ZfIR 2009, 289

InsO §§ 55 Abs. 1 Nr. 2, 103; BGB §§ 273, 346, 883

Kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Anspruch des Insolvenzverwalters auf Löschung einer Auflassungsvormerkung nach Rücktritt der Grundstückskäufer vom Vertrag

BGH, Urt. v. 22. 1. 2009 – IX ZR 66/07 (OLG Hamburg)

Leitsatz des Gerichts:

Tritt der durch eine Vormerkung gesicherte Käufer nach Zahlung des Kaufpreises wegen eines Rechtsmangels von dem Grundstückskaufvertrag zurück und wird danach ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Verkäufers eröffnet, kann der Insolvenzverwalter von dem Käufer Bewilligung der Löschung der Vormerkung verlangen, ohne an ihn den Kaufpreis aus der Masse erstatten zu müssen.

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