ZfIR 2009, 309Grziwotz, HerbertNotarielle Vollzugsgebühr bei zusammengesetzten GeschäftenWerden mehrere Geschäfte als Einheit beurkundet und ist nur für einen Teil eine behördliche Genehmigung erforderlich, darf die notarielle Vollzugsgebühr nur aus dem betroffenen Teilgeschäftswert berechnet werden. Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar. Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei. Klicken Sie hier, um sich einzuloggen.
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