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ZfIR 2009, 477

ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 1

Beweis der Überschreitung der Wertgrenze von 3 % des Einheitswertes für Beitritt einer WE-Gemeinschaft zum Zwangsversteigerungsverfahren

BGH, Beschl. v. 2. 4. 2009 – V ZB 157/08 (LG Düsseldorf)

Leitsatz des Gerichts:

Dass die von § 10 Abs. 3 Satz 1 ZVG für einen Beitritt der Wohnungseigentümergemeinschaft zu einem Zwangsversteigerungsverfahren im Rang von § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG verlangte Wertgrenze von 3 % des Einheitswerts überschritten ist, kann dadurch bewiesen werden, dass die Forderung wegen der der Beitritt beantragt wird, 3 % des rechtskräftig festgesetzten Verkehrswerts des Versteigerungsobjekts übersteigt.

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