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ZfIR 2010, 576

BGB § 280 Abs. 1, § 311 Abs. 2

Prospekthaftung bei geschlossenen Immobilienfonds („Gehag“)

BGH, Urt. v. 22. 3. 2010 – II ZR 66/08 (KG)

Leitsatz des Gerichts:

Wird in dem Emissionsprospekt eines geschlossenen Immobilienfonds erklärt, eine Anschlussförderung nach Ablauf der 15-jährigen Grundförderung gemäß den einschlägigen Berliner Wohnungsbauförderungsbestimmungen werde „gewährt“, obwohl darauf kein Rechtsanspruch bestand, sondern lediglich nach der bisherigen Verwaltungspraxis damit zu rechnen war, ist das ein zur Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluss führender Prospektfehler.

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