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ZfIR 2009, 81

Reymann, Christoph

Der BGH-Beschluss zur Grundbuchfähigkeit der GbR – Ist dies das Ende des Erwerberschutzes?

Mit Beschluss vom 4.12.2008 (ZfIR 2009, 93) hat der BGH den Streit um die Grundbuchfähigkeit der GbR einem vorläufigen Ende zugeführt und der bisher wohl überwiegenden Ansicht, nach der die GbR nicht als solche im Grundbuch eingetragen werden kann, eine Absage erteilt. Die Diskussion um die Grundbuchfähigkeit der GbR hat sich damit aber noch nicht erledigt, sondern bei genauer Betrachtung nur auf eine andere Ebene verlagert. Der BGH entwickelt ein Eintragungsmodell, für das es im bisherigen Grundbuchrecht keine Anhaltspunkte gibt. Solange kein GbR-Register existiert, ist das vom BGH erarbeitete Modell, wonach die GbR selbst im Grundbuch als Berechtigte einzutragen ist, für die Transaktionspraxis und den Erwerberschutz im Rechtsverkehr mit Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten wenig förderlich.

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