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ZfIR 2009, 475

GKG §§ 15, 54 Abs. 1 Satz 4; ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3

Beitritt einer WE-Gemeinschaft zum Zwangsversteigerungsverfahren möglich bei Nachweis der Anforderung des Einheitswertbescheides oder Festsetzung des Verkehrswerts

BGH, Beschl. v. 7. 5. 2005 – V ZB 142/08 (LG Düsseldorf)

Leitsätze des Gerichts:

1. Über einen Beitritt einer Wohnungseigentümergemeinschaft in der Rangklasse nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG darf erst entschieden werden, wenn entweder der Einheitswertsbescheid nach § 54 Abs. 1 Satz 4 GKG erfolgreich angefordert oder der Verkehrswert nach § 74a Abs. 5 Satz 1 ZVG festgesetzt ist.

2. Der nach § 54 Abs. 1 Satz 4 GKG mitgeteilte Einheitswert ist für die Entscheidung über die Anordnung der Zwangsversteigerung oder einen Beitritt in der Rangklasse nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG verwertbar.

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