ZfIR 2009, 475GKG §§ 15, 54 Abs. 1 Satz 4; ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3Beitritt einer WE-Gemeinschaft zum Zwangsversteigerungsverfahren möglich bei Nachweis der Anforderung des Einheitswertbescheides oder Festsetzung des VerkehrswertsLeitsätze des Gerichts:1. Über einen Beitritt einer Wohnungseigentümergemeinschaft in der Rangklasse nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG darf erst entschieden werden, wenn entweder der Einheitswertsbescheid nach § 54 Abs. 1 Satz 4 GKG erfolgreich angefordert oder der Verkehrswert nach § 74a Abs. 5 Satz 1 ZVG festgesetzt ist. 2. Der nach § 54 Abs. 1 Satz 4 GKG mitgeteilte Einheitswert ist für die Entscheidung über die Anordnung der Zwangsversteigerung oder einen Beitritt in der Rangklasse nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG verwertbar. Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar. Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei. Klicken Sie hier, um sich einzuloggen.
Um die Kaufabwicklung zu starten, klicken Sie bitte hier. | |











Diese Seite zu Ihrem Social Network hinzufügen