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ZfIR 2010, 243

WEG § 10 Abs. 6 Satz 3

Ansichziehen bei auf das Gemeinschaftseigentum bezogene Erfüllungs-, Nacherfüllungs- und primäre Mängelrechte nur eines Mitglieds durch WEG-Gemeinschaft zulässig

BGH, Urt. v. 15. 1. 2010 – V ZR 80/09 (LG Berlin)

Leitsatz des Gerichts:

Der Befugnis der Wohnungseigentümer, Erfüllungs- und Nacherfüllungsansprüche durch Mehrheitsbeschluss auf die Wohnungseigentümergemeinschaft zur Ausübung zu übertragen (sog. Ansichziehen), steht nicht entgegen, dass nur einem Mitglied der Gemeinschaft ein Anspruch auf ordnungsgemäße Herstellung oder Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums zusteht.

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