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ZfIR 2009, 461

BGB § 633 Abs. 3 a.F.

Berufung auf Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserung bei vorsätzlich herbeigeführtem Mangel

BGH, Urt. v. 16. 4. 2009 – VII ZR 177/07 (OLG Koblenz)

Leitsätze des Gerichts:

1. Bei der Beurteilung der Frage, ob der Unternehmer zu Recht den Einwand des unverhältnismäßig hohen Mängelbeseitigungsaufwands erhoben hat, ist der Grad des Verschuldens des Unternehmers an der Entstehung des Mangels in die Gesamtabwägung einzubeziehen.

2. Allein der Umstand, dass der Unternehmer den Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, rechtfertigt ohne eine solche Gesamtabwägung nicht, dem Unternehmer diesen Einwand zu verweigern.

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