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ZfIR 2008, 734

WEG § 3

Sondereigentum an Raum bei eindeutiger Begrenzung nach Aufteilungsplan und Bauausführung trotz fehlender tatsächlicher Abgrenzung gegen fremdes Sondereigentum

BGH, Urt. v. 18. 7. 2008 – V ZR 97/07 (OLG München) +

Leitsatz des Gerichts:

Ist die Begrenzung des Sondereigentums nach dem Aufteilungsplan und der Bauausführung eindeutig, kann Sondereigentum an einem Raum auch dann entstehen, wenn es an einer tatsächlichen Abgrenzung des Raums gegen fremdes Sondereigentum fehlt.

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