ZfIR 2009, 334ZVG §§ 155 Abs. 1, 156 Abs. 1, 161 Abs. 3Hausgelder in der ZwangsverwaltungLeitsatz der Redaktion:Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann vom Zwangsverwalter keine Zahlung laufender Hausgelder verlangen. Hausgelder sind weder Ausgaben der Verwaltung i.S.d. § 155 Abs. 1 ZVG noch vorschusspflichtig i.S.d. § 161 Abs. 3 ZVG Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar. Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei. Klicken Sie hier, um sich einzuloggen.
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