ZfIR 2008, 763ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1, §§ 103, 104; JVEG § 9Keine Begrenzung der Kostenerstattung eines Privatgutachtens wegen fehlender Vorabinformation des ProzessgegnersLeitsatz des Gerichts:Die erstattungsfähigen Kosten eines prozessbegleitend eingeholten Privatgutachtens können nicht deshalb der Höhe nach begrenzt werden, weil die Partei ihrem Gegner den Kostenrahmen des Gutachtens nicht vor dessen Einholung mitgeteilt hat. Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar. Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei. Klicken Sie hier, um sich einzuloggen.
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