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ZfIR 2008, 763

ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1, §§ 103, 104; JVEG § 9

Keine Begrenzung der Kostenerstattung eines Privatgutachtens wegen fehlender Vorabinformation des Prozessgegners

BGH, Beschl. v. 25. 1. 2007 – VII ZB 74/06 (OLG Jena)

Leitsatz des Gerichts:

Die erstattungsfähigen Kosten eines prozessbegleitend eingeholten Privatgutachtens können nicht deshalb der Höhe nach begrenzt werden, weil die Partei ihrem Gegner den Kostenrahmen des Gutachtens nicht vor dessen Einholung mitgeteilt hat.

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