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ZfIR 2009, 375

BauGB § 133 Abs. 3 Satz 2; AO §§ 47, 228, 229; KAG BW § 3 Abs. 1 Nr. 2b, Nr. 5a

Verpflichtung zur vollständigen Zahlung des endgültigen Erschließungsbeitrages trotz Erlöschens der Vorleistungsforderung aufgrund Verjährung

BVerwG, Urt. v. 19. 3. 2009 – BVerwG 9 C 10.08 (VGH Mannheim)

Leitsatz des Gerichts:

Die in § 133 Abs. 3 Satz 2 BauGB angeordnete Verrechnung mit dem endgültigen Erschließungsbeitrag (mit Tilgungswirkung) erfolgt nur bei einer tatsächlich erbrachten Vorausleistung, nicht dagegen bei einem Erlöschen der Vorausleistungsforderung infolge Eintritts der Zahlungsverjährung.

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