ZfIR 2009, 375BauGB § 133 Abs. 3 Satz 2; AO §§ 47, 228, 229; KAG BW § 3 Abs. 1 Nr. 2b, Nr. 5aVerpflichtung zur vollständigen Zahlung des endgültigen Erschließungsbeitrages trotz Erlöschens der Vorleistungsforderung aufgrund VerjährungLeitsatz des Gerichts:Die in § 133 Abs. 3 Satz 2 BauGB angeordnete Verrechnung mit dem endgültigen Erschließungsbeitrag (mit Tilgungswirkung) erfolgt nur bei einer tatsächlich erbrachten Vorausleistung, nicht dagegen bei einem Erlöschen der Vorausleistungsforderung infolge Eintritts der Zahlungsverjährung. Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar. Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei. Klicken Sie hier, um sich einzuloggen.
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